Da sehen wir schwarz

Fahren ohne gültige Fahrkarte

Fahren ohne gültige Fahrkarte ist kein Kavaliersdelikt! Von Fahrgästen ohne gültige Fahrkarte müssen wir ein erhöhtes Beförderungsentgelt von 40 Euro verlangen. Da kennen wir leider kein Pardon, sondern nur unsere klaren Spielregeln, die hier eingesehen werden können.

Sie können bei einer Fahrkartenprüfung nachweisen, dass Sie Ihre personengebundene, nicht übertragbare Fahrkarte nur vergessen haben? In diesem Fall reduziert sich das erhöhte Beförderungsentgelt auf 7 Euro, sofern Sie diesen Nachweis innerhalb einer Woche bei dem Verkehrsunternehmen erbringen, bei dem das erhöhte Beförderungsentgelt bezahlt werden muss.

Sie haben noch Fragen zu diesem Thema?

Ihr Ansprechpartner: Uwe Böer

Fahrkartenverlust

Monats- oder Wochenkarten können wir leider nicht zurückerstatten - etwas anders sieht es bei einem Verlust von Jahreskarten aus.

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63128 Dietzenbach

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Fax 06074 69669-09
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