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Service

Die Fahrt zur Schule soll möglichst kostengünstig und komfortabel werden. Darum haben wir nicht nur die Antworten zu möglichen Vergünstigungen parat, sondern liefern die entsprechenden Formulare gleich mit dazu. Damit es besonders schnell für alle geht, haben wir Onlineformulare für Sie erarbeitet. Sollten Sie lieber auf herkömmliche Formulare setzen, sehen Sie bitte bei den Formularen nach.

Wann, wie und wo erhalte ich Zeitfahrkarten für mein Kind?

Soweit Sie einen Vollanspruch auf Kostenübernahme haben und Ihr Kind eine CleverCard bekommen soll, erhalten Sie diese direkt bei der besuchten Schule. Es entstehen keine weiteren Kosten für Sie.

Für Schüler/innen, deren Wohnsitz und deren Schule sich in Rödermark befinden, werden Fahrkarten des Busunternehmens „Schau ins Land Hain GmbH“ ausgegeben.

Sollten Sie eine Teilkostenübernahme oder eine Ablehnung für Ihren Antrag erhalten, stehen Ihnen folgende Möglichkeiten offen:

1. der Erwerb einer Schülerjahreskarte, der sogenannten CleverCard

  • Sie füllen den „Bestellschein CleverCard“ aus, lassen ihn sich von der Schule bzw. Ausbildungsstätte bestätigen und senden ihn an die Kreisverkehrsgesellschaft Offenbach mbH. Die CleverCard erhalten Sie dann in der RMV-Mobilitätszentrale der kvgOF in Dietzenbach oder bei Überweisung von 5 Euro an die Kreisverkehrsgesellschaft Offenbach direkt per Post zugestellt.

Bei gewährter Teilkostenerstattung müssen Sie nur den anfallenden Differenzbetrag bei der Kreisverkehrsgesellschaft Offenbach begleichen. Der Bestellschein für die CleverCard muss jedes Jahr neu bei der Kreisverkehrsgesellschaft Offenbach Offenbach mbH eingereicht werden.

2. der Erwerb von Wochen- oder Monatsfahrkarten für Schüler/innen und Azubis

  • Wochen- und Monatsfahrkarten können für Fahrten zwischen Wohnort und Schul- bzw. Ausbildungsort genutzt werden. Für den Erwerb der Wochen- oder Monatsfahrkarten benötigen Sie eine Kundenkarte für Schüler und Azubis. Bitte füllen Sie den „Bestellschein für die Kundenkarte für Schüler und Azubis“ aus. Auch dieser Bestellschein muss zunächst von der Schule oder Ausbildungsstätte bestätigt werden, um eine Kundenkarte zu erwerben. Diese Kundenkarte können Sie in jeder beliebigen RMV-Vertriebsstelle erhalten.

Sie kaufen sich dann die entsprechenden Wochen- bzw. Monatswertmarken, auf die Sie die Kundenkarten-Nummer eintragen. Bei einer Fahrkartenkontrolle ist immer die Kundenkarte und die gültige Wochen- oder Monatswertmarke mit eingetragener Kundenkarten-Nummer vorzuzeigen. Die Dauer der Gültigkeit ist auf der Kundenkarte vermerkt.

Bei gewährter Teilkostenerstattung bekommt der/die Schüler/in nach Ablauf eines Halbjahres einen Erstattungsantrag in der Regel von seiner/ihrer Schule oder direkt per Post nach Hause. Diesen Erstattungsantrag müssen Sie dann zusammen mit den Wochen- bzw. Monatswertmarken im Original an die Kreisverkehrsgesellschaft Offenbach senden.

Nach positiver Prüfung durch die Kreisverkehrsgesellschaft Offenbach erstattet Ihnen anschließend der Kreis Offenbach den gewährten Teilkostenbeitrag. Alle Anträge müssen spätestens bis zum 31.12. des Jahres, in dem das Schuljahr endet, bei der KVG eingehen.


Welche Vorteile bietet die CleverCard (Schülerjahreskarte)?

Die CleverCard kann rund um die Uhr für alle Fahrten zwischen Wohnort und dem Schul- bzw. Ausbildungsort genutzt werden. In den hessischen Schulferien gilt die CleverCard zusätzlich im gesamten RMV-Verbundgebiet.

Sie ist ein Jahr gültig und kann jederzeit gekündigt oder geändert werden. Die CleverCard verlängert sich nicht automatisch, sondern muss jedes Jahr neu bestellt werden.


Woher bekomme ich Fahrpläne?

Auskünfte zu Fahrplänen erhalten Sie auf unserer Internetseite www.kvg-offenbach.de bzw. der Internetseite des RMV www.rmv.de. Telefonische Auskünfte erteilen Ihnen unsere Mitarbeiter/innen unter der Telefonnummer 06074 69669-29 oder direkt in unserer RMV-Mobilitätszentrale in Dietzenbach. Außerdem können Sie die RMV-Hotline unter 01801 7684636 (3,9 Cent pro Minute aus dem deutschen Festnetz; Mobilfunkpreise anbieterabhängig, maximal 42 Cent pro Minute) anrufen.


Wir ziehen um, mein Kind wechselt die Schule. Benötige ich eine neue CleverCard?

Wenn Ihr Kind die Schule wechselt, oder Sie umziehen, muss die CleverCard bei gewährter Vollkostenübernahme sofort an die bisher besuchte Schule zurückgegeben werden. Eine verspätete Rückgabe verursacht Zusatzkosten, die wir Ihnen in Rechnung stellen müssen. Bei Umzug bzw. Schulwechsel müssen Sie entsprechend einen neuen Grundantrag stellen (siehe "Hat mein Kind Anspruch auf Übernahme der Schülerbeförderungskosten gemäß § 161 Hessisches Schulgesetz (HSchG)").

Auch diejenigen, die Ihre CleverCard selbst bezahlt haben, müssen einen Änderungsantrag bei der Kreisverkehrsgesellschaft Offenbach stellen.


Mein Kind hat die CleverCard verloren, sie ist beschädigt bzw. nicht mehr lesbar. Woher bekomme ich eine Ersatzkarte?

Bei einer von der Kreisverkehrsgesellschaft Offenbach erworbenen bzw. ausgestellten CleverCard müssen Ersatzkarten und Wertmarken bei Verlust oder Beschädigung unter der Telefonnummer 06074 69669-23 vorbestellt werden und können dann am nächsten Werktag ab 16.00 Uhr in der Mobilitätszentrale abgeholt werden. Auch die im Namen unserer Kooperationspartner (Stadtwerke Mühlheim, Verkehrsbetrieb Dreieich, Stadtwerke Langen, Stadtwerke Neu-Isenburg und Stadtwerke Dietzenbach) ausgestellten CleverCards werden durch die kvgOF bearbeitet.

Verlorene, nicht mehr vollständig lesbare oder beschädigte CleverCards bzw. Wertmarken werden gegen eine Gebühr von je 10 Euro ersetzt.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Ersatz der Wertmarken.

Bei Verlust aller Wertmarken und der dazugehörigen Kundenkarte erfolgt kein Ersatz.

Bei Wiederauffinden von verlorenen Kundenkarten bzw. Wertmarken sind diese unverzüglich der kvgOF zurückzugeben.


Ansprechpartner

Alles gecheckt? Falls nicht, den Durchblick bei diesem Thema hat: Tobias Winter

Bus- und Bahnbegleiter

Ganz cool zur Schule? Echt gut, dass es die Bus- und Bahnbegleiter gibt.

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CleverCard

Die hat einfach mehr drauf.
Wer schlau ist, nutzt die CleverCard.

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Kontakt

Kreisverkehrsgesellschaft Offenbach mbH

Masayaplatz 1
63128 Dietzenbach

Tel. 06074 69669-00
Fax 06074 69669-09
E-Mail schueler@kvgOF.de

Geschäftszeiten:

Montag - Donnerstag 8.30-17.00 Uhr
Freitag 8.30-13.00 Uhr

Service-Zeiten RMV-Mobilitätszentrale:

Montag - Freitag 7.00-19.00 Uhr
Samstag 10.00-13.00 Uhr

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06074 69669-29