Wissenswertes rund um das SemesterTicket

Sie studieren Grafik-Design und wollen auf dem Weg zur Uni kreative Ideen aushecken? Sie kommen aus dem Kreis Offenbach, wollen Elektrotechnik in der Region studieren, aber haben keine Lust, im Wintersemester an Ihrem Auto Eis zu kratzen? Sie sind die Parkplatzsuche vor dem Uni-Gelände leid? Wie wär´s mit dem SemesterTicket?
- Anschlussfahrkartenein
- Mitnahme weiterer Personen möglichnein
- Übertragbarkeitnein
- 1.-Klasse-Nutzungja, mit 1 Zuschlag pro Fahrt oder Zuschlag-Zeitkarte
- Übergangstarifteilweise
- AnrufSammelTaxi (AST), Schnellbus etc.ja, teilweise mit Zuschlag (1 Zuschlag pro Person und Fahrt)
- IC-Nutzung
Ausnahme IC Nutzung: Die Deutsche Bahn AG erkennt für einzelne Hochschulen die SemesterTickets für IC-Züge im jeweiligen Geltungsbereich an. Bei vielen Allgemeinen Studierendenausschüssen (ASten) gibt es am Semesterende eine Rückerstattung für Zeitkarten des Auszubildendentarifs, soweit diese im Gültigkeitszeitraum des SemesterTicket gekauft wurden. Nähere Infos gibt es bei den Hochschulen oder ASten.
- Als RMV-SemesterTicket gilt der von der Hochschulverwaltung ausgestellte Studierendenausweis in Verbindung mit dem amtlichen Personalausweis, Reisepass, deutschen Führerschein, internationalen Führerschein, ISIC Internationalen Studentenausweis.
- Der Studierendenausweis muss mit einem Eindrucktext oder Aufkleber eindeutig als RMV-Fahrkarte gekennzeichnet sein. Grundlage sind die jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen mit den Studierendenvertretungen der Hochschulen und Universitäten.
- Es gilt im gesamten RMV-Gebiet, in den Übergangstarifen zum VRN und zum NVV (Ausnahme: SemesterTickets in Mainz) in allen RMV-Verkehrsmitteln.
- Es gilt im jeweils laufenden Semester und zusätzlich noch einen Monat im Voraus, sofern die Hochschulverwaltung die Studierendenausweise rechtzeitig zustellen kann. Der genaue Gültigkeitszeitraum ist jeweils auf dem RMV-SemesterTicket vermerkt. Sofern Hochschulverwaltungen die RMV-SemesterTickets verspätet ausgeben, kann durch den RMV und seine Partner keine Abhilfe geschaffen werden. Die Erstattung von in derartigen Fällen gekauften Fahrkarten ist nicht möglich.
- An verschiedenen Hochschulen haben Studierende aufgrund besonderer Vereinbarungen mit anderen Anbietern von Verkehrsleistungen Gültigkeiten über den angegebenen Raum hinaus. Diese können beim AStA oder der Hochschule erfragt werden oder sind aufgrund des Fahrkartentextes auf dem Studierendenausweis zu erkennen.
Geltungsbereiche der RMV-SemesterTickets
RMV-Gebiet und VRN- und NVV-Übergangstarifgebiete
Das RMV-SemesterTicket folgender Hochschulen ist gültig im gesamten RMV-Gebiet sowie in den Übergangstarifgebieten zum Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) und zum Nordhessischen VerkehrsVerbund (NVV):
Darmstadt
Frankfurt
- Fachhochschule
- Hochschule für Bildende Künste
- Hochschule für Musik und Darstellende Kunst
- International School of Management (ISM)
- Johann-Wolfgang-Goethe-Universität
- Philosophisch-Theologische Hochschule St. Georgen
- School of Finance & Management (HfB)
Friedberg, Gießen
Fulda
Geisenheim, Rüsselsheim, Wiesbaden
Gießen
Idstein
Marburg
Oberursel
Offenbach
RMV-Gebiet und VRN- Übergangstarifgebiete
Das RMV-SemesterTicket folgender Hochschulen ist gültig im gesamten RMV-Gebiet sowie in den Übergangstarifgebieten zum Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN):
Mainz
- European Management School (EMS)
- Fachhochschule
- Johannes Gutenberg-Universität
- Katholische Fachhochschule
- Studienkolleg der Universität
Anerkennung anderer SemesterTickets im RMV
- Universität Kassel: NVV-SemesterTicket auf der Schiene bis Fulda und im Stadtverkehr Fulda
www.uni-kassel.de - Universität Siegen: gültig auf den Schienenstrecken aus der Verkehrsgemeinschaft Westfalen-Süd (VGWS) bis Dillenburg Bahnhof
www.uni-siegen.de
Ausgabestellen
Das RMV-SemesterTicket wird in Form des Studienausweises durch die angeschlossenen Hochschulen ausgegeben.
Sonstiges
- Das Laminieren der SemesterTickets ist nicht zulässig.
- Bei SemesterTickets in Plastikscheckkartenformat kann ein SemesterTicket-Eindrucktext bei Unlesbarkeit auch während der Laufzeit am Bewertungsautomaten aufgefrischt werden. Inhaber dieser SemesterTickets können dazu vom Prüfpersonal aufgefordert werden.
- Es gelten die Gemeinsamen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen.
Weitere Jahreskarten
Schülerticket Hessen

- Regionalzüge und S-Bahnenja
- U-Bahnen, Straßenbahnen, Busse inkl. Schnell- und Nachtbusseja
- AnrufSammelTaxi (AST), AirLiner etc.ja, teilweise mit Zuschlag (1 Zuschlag pro Person und Fahrt)
- Anschlussfahrkartenein
- Mitnahme weiterer Personennein
- Übertragbarkeitnein
- 1.-Klasse-Nutzungnein, auch nicht mit Zuschlagkarten
- Übergangstarifnein
- Fernverkehrszügenein
- 1 Jahr. 1 Euro pro Tag. 1 Ticket.
- Für Schülerinnen, Schüler und Auszubildende
- Gültig in ganz Hessen
Persönliches RMV-JahresAbo für Erwachsene

- Anschlussfahrkarte
- Mitnahme weiterer Personen möglich (ja, es gilt die RMV-Mitnahmeregelung)
- Übertragbarkeit
- 1.-Klasse-Nutzung (ja, mit 1 Zuschlag pro Person und Fahrt oder mit Zeitkarten-Zuschlag)
- Übergangstarif
- AnrufSammelTaxi (AST), Schnellbus etc., ja, teilweise mit Zuschlag (1 Zuschlag pro Person und Fahrt)
- IC-Nutzung (ja, mit IC-Aufpreiskarte)
- Mobilitätsgarantie
- CarSharing
- Ab 2012 als eTicket RheinMain
- Für beliebig viele Fahrten in allen RMV-Verkehrsmitteln*
- Abends und am Wochenende kostenlos Begleitperson mitnehmen**
* eingeschränkte Fahrzeiten für 9-Uhr-JahresAbo persönlich/9-Uhr-JahresAbo übertragbar
** Abends ab 19 Uhr, an Samstagen, an Sonntagen und an bundeseinheitlich geregelten gesetzlichen Feiertagen sowie am 24. und 31.12. ganztags einen Erwachsenen und entweder alle eigenen Kinder oder maximal drei Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren (einschließlich) kostenlos mitnehmen. Nicht für 9-Uhr-JahresAbo persönlich/9-Uhr-JahresAbo übertragbar.
Übertragbares JahresAbo für Erwachsene

- Anschlussfahrkarte
- Mitnahme weiterer Personen möglich (ja, es gilt die RMV-Mitnahmeregelung)
- Übertragbarkeit
- 1.-Klasse-Nutzung (ja, mit 1 Zuschlag pro Person und Fahrt oder mit Zeitkarten-Zuschlag)
- Übergangstarif
- AnrufSammelTaxi (AST), Schnellbus etc., ja, teilweise mit Zuschlag (1 Zuschlag pro Person und Fahrt)
- IC-Nutzung (ja, mit IC-Aufpreiskarte)
- Mobilitätsgarantie
- CarSharing
- Ab 2012 als eTicket RheinMain
- Für beliebig viele Fahrten in allen RMV-Verkehrsmitteln*
- Abends und am Wochenende kostenlos Begleitperson mitnehmen**
* eingeschränkte Fahrzeiten für 9-Uhr-JahresAbo persönlich/9-Uhr-JahresAbo übertragbar
** Abends ab 19 Uhr, an Samstagen, an Sonntagen und an bundeseinheitlich geregelten gesetzlichen Feiertagen sowie am 24. und 31.12. ganztags einen Erwachsenen und entweder alle eigenen Kinder oder maximal drei Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren (einschließlich) kostenlos mitnehmen. Nicht für 9-Uhr-JahresAbo persönlich/9-Uhr-JahresAbo übertragbar.
9-Uhr-JahresAbo persönlich für Erwachsene

- Anschlussfahrkarte
- Mitnahme weiterer Personen möglich (ja, es gilt die RMV-Mitnahmeregelung)
- Übertragbarkeit
- 1.-Klasse-Nutzung (ja, mit 1 Zuschlag pro Person und Fahrt oder mit Zeitkarten-Zuschlag)
- Übergangstarif
- AnrufSammelTaxi (AST), Schnellbus etc., ja, teilweise mit Zuschlag (1 Zuschlag pro Person und Fahrt)
- IC-Nutzung (ja, mit IC-Aufpreiskarte)
- CarSharing
- Mobilitätsgarantie
- 15 - 25 % günstiger als die klassische Zeitkarte
- Montags bis freitags ab 9.00 Uhr bis Betriebsschluss gültig
- An Wochenenden und Feiertagen rund um die Uhr nutzbar
9-Uhr-JahresAbo übertragbar

- Anschlussfahrkarte
- Mitnahme weiterer Personen möglich (ja, es gilt die RMV-Mitnahmeregelung)
- Übertragbarkeit
- 1.-Klasse-Nutzung (ja, mit 1 Zuschlag pro Person und Fahrt oder mit Zeitkarten-Zuschlag)
- Übergangstarif
- AnrufSammelTaxi (AST), Schnellbus etc., ja, teilweise mit Zuschlag (1 Zuschlag pro Person und Fahrt)
- IC-Nutzung (ja, mit IC-Aufpreiskarte)
- CarSharing
- Mobilitätsgarantie
- 15 - 25 % günstiger als die klassische Zeitkarte
- Montags bis freitags ab 9.00 Uhr bis Betriebsschluss gültig
- An Wochenenden und Feiertagen rund um die Uhr nutzbar
JobTicket

- Anschlussfahrkarte (ja, wenn JobTicket Preisstufeneintrag enthält)
- Mitnahme weiterer Personen möglich (nur mit besonderer Vereinbarung möglich)
- Übertragbarkeit
- 1.-Klasse-Nutzung (ja, mit 1 Zuschlag pro Fahrt oder Zuschlag-Zeitkarte)
- Übergangstarif (VRN oder NVV: ja; VAB oder RNN: nein)
- AnrufSammelTaxi (AST), Schnellbus etc., ja, teilweise mit Zuschlag (1 Zuschlag pro Person und Fahrt)
- IC-Nutzung (ja, mit DB-Aufpreis)
- Für Unternehmen mit über 100 Mitarbeitern
- Gilt in den freigegebenen Tarifgebieten zwischen Wohn- und Arbeitsort
- Vertragsdauer mindestens ein Jahr