Ungehindert unterwegs

Schwerbehinderte

Schwerbehinderte* können unentgeltlich alle in den RMV einbezogenen Verkehrsmittel benutzen. Eine Begleitperson wird unentgeltlich befördert, wenn die Notwendigkeit der Begleitung im amtlichen Ausweis ausdrücklich vermerkt ist**. Für die 1. Klasse  gilt die unentgeltliche Nutzung einschließlich berechtigter Begleitperson, wenn dies im Schwerbehindertenausweis besonders gekennzeichnet ist. Die Nutzung der Sonder-, Schnell- und Nachtbusse ist nur mit einer gültigen Zuschlagfahrkarte gemäß Verbundtarif gestattet. 

* Die Vergünstigungen für Schwerbehinderte im RMV richten sich nach dem Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch – in der jeweils gültigen Fassung. Die o.a. Regelungen gelten für Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit Beiblatt und gültiger Wertmarke (Jahreswertmarke oder Halbjahreswertmarke).

** Begleitpersonen, deren Notwendigkeit bei der Fahrt durch den Aufdruck „B“ im Schwerbehindertenausweis ausgewiesen ist, können auch dann unentgeltlich mitfahren, wenn der Schwerbehinderte selbst kein Beiblatt mit gültiger Wertmarke hat.

Bitte beachten Sie:

Schwerbehindertenausweise, Beiblätter und Wertmarken werden nur vom zuständigen Versorgungsamt ausgegeben.