Und das bedeutet: Die kvgOF stellt nicht nur die Beförderung mit öffentlichen Verkehrs­mitteln oder Schulbussen sicher, sie prüft und erstattet den Schülern und Schülerinnen auch die anfallenden Kosten für die Beförderung – vorausgesetzt, die in § 161 HSchG definierten Voraus­setzungen sind beim Antragsteller erfüllt.

Typische Fragen

1.1 Bei gewährter Vollkosten­erstattung

Sie haben einen Vollanspruch auf Kosten­übernahme und Ihr Kind bekommt ein Schülerticket Hessen? Dann erhalten Sie dieses direkt per Post – ohne weitere Kosten und Aufwände für Sie.

1.2 Bei gewährter Teilkosten­erstattung und Schulsitz außerhalb des Kreises
Offenbach oder als Auszubildender

Bei gewährter Teilkosten­erstattung können Sie folgende Fahrkarten für den/die Schüler/in oder den/die Auszubildende/n erwerben:

· eine Schüler­jahreskarte, das sogenannte Schülerticket Hessen

· Wochen- oder Monatskarten für Schüler/innen und Auszubildende

· Tageskarten für Kinder

· Einzel­fahrscheine für Kinder

Auszubildende benötigen noch eine Kundenkarte bzw. einen RMV-Berufsschul-Ausweis.

Die Kundenkarte ist der Nachweis für den berechtigten Erwerb einer vergünstigten Wochen- oder Monatskarte für Schüler/innen und Auszubildende. Sie muss in der Mobilitäts­zentrale bestellt und abgeholt werden.

Mit dem RMV-Berufsschul-Ausweis können für die Hin- und Rückfahrt zur bzw. von der (Berufs-)Schule Einzel­fahrkarten für Kinder gekauft werden.

Falls ein Teil der Strecke durch eine Zeitkarte (Schülerticket Hessen oder Monats-/Wochen­wert­marke des Ausbildungs­tarifs) abgedeckt ist, kann mit dem RMV-Berufsschul-Ausweis auch eine entsprechende Anschluss­fahrkarte für Kinder gekauft werden. Den RMV-Berufsschul-Ausweis gibt es ebenfalls in der Mobilitäts­zentale.

3.1 Azubi im Block­unterricht

Hat ein Auszubildender Block­unterricht, benötigt er nur die Kundenkarte, um vergünstigte Fahrkarten für Schüler und Auszubildende kaufen zu können.

3.2 Azubi mit tageweisem Unterricht

Wird ein Azubi nur tageweise an einer Schule unterrichtet, benötigt er den RMV-Berufsschul-Ausweis für den Erwerb von Einzel­fahrkarten für Kinder an den
jeweiligen Berufs­schul­tagen.

Das Schülerticket Hessen für Schüler/innen und Azubis ist in jedem Fall günstiger als der Kauf von 12 Monatskarten. Die Schüler­jahreskarte berechtigt zur Fahrt vom Wohnort zur besuchten Schule oder zum Ausbildungsort. Sie gilt ein Jahr, ist jederzeit kündbar und verlängert sich nicht automatisch. Das Schülerticket Hessen ist das ganze Jahr in ganz Hessen gültig.

Und so geht´s:

Einfach den „Bestellschein Schülerticket Hessen“ ausfüllen, ihn von der Schule bzw. Ausbildungs­stätte bestätigen lassen und an die kvgOF senden. Das Schülerticket Hessen als eTicket kommt dann direkt per Post nach Hause. Bis zum Alter von 17 Jahren einschließlich kann der Antrag direkt – d. h. ohne Schul­bestätigung – an die kvgOF geschickt werden.

Ansprech­partner zur Schüler­beförderung

Nicole Klockner

schueler@kvgOF.de

kvgOF-Mobilitäts­beratung

06074 69669-29

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Die Öffnungszeiten unserer Mobilitäts­zentrale sind von Montag bis Freitag von 9.00–17.00 Uhr und Samstag von 10.00–13.00 Uhr.