Jede/r kommt zur Schule

Freigestellter Schülerverkehr

Unter einem freigestellten Schülerverkehr versteht man die für Schülerinnen und Schüler unentgeltlich durchgeführte Beförderung zum und vom Unterricht mit Kraftfahrzeugen. Ein freigestellter Schülerverkehr muss immer dann vom Schulträger eingerichtet werden, wenn für die Schülerin oder für den Schüler keine andere Möglichkeit besteht, zum Unterricht zu kommen. Dies ist z. B. der Fall, wenn keine Öffentliche Linie existiert und aus wirtschaftlichen Gründen nicht eingerichtet werden kann. Ein freigestellter Schülerverkehr wird außerdem notwendig, wenn die Beförderung mit der öffentlichen Linie nicht möglich ist, z. B. wenn eine körperliche, geistige oder psychische Behinderung der Schülerin/des Schülers gegeben ist.

Die kvgOF organisiert den freigestellten Schülerverkehr für den Kreis Offenbach und die angrenzenden Stadt- und Landkreise. Pro Schultag werden Schülerinnen und Schüler im freigestellten Schülerverkehr, im Rahmen der Behindertenförderung oder in sogenannten „Querverkehren“ zu Unterrichtsveranstaltungen gefahren. Die Fahrzeuge steuern dabei sowohl Schulen als auch weitere Einrichtungen im gesamten Kreisgebiet und in angrenzenden Gebietskörperschaften an. Pro Jahr werden insgesamt ca. 38.000 Fahrten durchgeführt.

"Informationen rund um den Freigestellten Schülerverkehr" erhalten Sie in unserer Broschüre.