Das bedeutet: Die kvgOF stellt nicht nur die Beförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder Schulbussen sicher, sie prüft und erstattet den Schülern und Schülerinnen auch die anfallenden Kosten für die Beförderung – vorausgesetzt, die in § 161 HSchG definierten Voraussetzungen sind beim Antragsteller erfüllt.
Typische Fragen
1.1 Bei gewährter Vollkostenerstattung
Sie haben einen Vollanspruch auf Kostenübernahme und Ihr Kind bekommt ein Schülerticket Hessen? Dann erhalten Sie dieses direkt per Post – ohne weitere Kosten und Aufwände für Sie.
1.2 Bei gewährter Teilkostenerstattung und Schulsitz außerhalb des Kreises
Offenbach oder als Auszubildender
Bei gewährter Teilkostenerstattung können Sie folgende Fahrkarten für den/die Schüler/in oder den/die Auszubildende/n erwerben:
- Schülerjahreskarte, das sogenannte Schülerticket Hessen
- Wochen- oder Monatskarte für Schüler/innen und Auszubildende
- Tageskarte für Kinder
- Einzelfahrschein für Kinder
Auszubildende benötigen noch eine Kundenkarte bzw. einen RMV-Berufsschul-Ausweis.
Die Kundenkarte ist der Nachweis für den berechtigten Erwerb einer vergünstigten Wochen- oder Monatskarte für Schüler/innen und Auszubildende. Sie muss in der Mobilitätszentrale bestellt und abgeholt werden.
Mit dem RMV-Berufsschul-Ausweis können für die Hin- und Rückfahrt zur bzw. von der (Berufs-)Schule Einzelfahrkarten für Kinder gekauft werden.
Falls ein Teil der Strecke durch eine Zeitkarte (Schülerticket Hessen oder Monats-/Wochenwertmarke des Ausbildungstarifs) abgedeckt ist, kann mit dem RMV-Berufsschul-Ausweis auch eine entsprechende Anschlussfahrkarte für Kinder gekauft werden. Den RMV-Berufsschul-Ausweis gibt es ebenfalls in der Mobilitätszentale.
3.1 Azubi im Blockunterricht
Hat ein Auszubildender Blockunterricht, benötigt er nur die Kundenkarte, um vergünstigte Fahrkarten für Schüler und Auszubildende kaufen zu können.
3.2 Azubi mit tageweisem Unterricht
Wird ein Azubi nur tageweise an einer Schule unterrichtet, benötigt er den RMV-Berufsschul-Ausweis für den Erwerb von Einzelfahrkarten für Kinder an den
jeweiligen Berufsschultagen.
Das Schülerticket Hessen für Schüler/innen und Azubis ist in jedem Fall günstiger als der Kauf von 12 Monatskarten. Die Schülerjahreskarte berechtigt zur Fahrt vom Wohnort zur besuchten Schule oder zum Ausbildungsort. Sie gilt ein Jahr, ist jederzeit kündbar und verlängert sich nicht automatisch. Das Schülerticket Hessen ist das ganze Jahr in ganz Hessen gültig.
Und so geht´s: Einfach den „Bestellschein Schülerticket Hessen“ (PDF, 80 kB) ausfüllen, ihn von der Schule bzw. Ausbildungsstätte bestätigen lassen und an die kvgOF senden. Das Schülerticket Hessen als eTicket kommt dann direkt per Post nach Hause. Bis zum Alter von 17 Jahren einschließlich kann der Antrag direkt – d. h. ohne Schulbestätigung – an die kvgOF geschickt werden.