Ein freigestellter Schülerverkehr wird in der Regel dann notwendig, wenn die Beförderung mit der öffentlichen Linie nicht möglich ist, z. B. wenn eine körperliche, geistige oder psychische Behinderung der Schülerin/des Schülers gegeben ist.
Freigestellter Schülerverkehr
Die kvgOF organisiert den freigestellten Schülerverkehr für den Kreis Offenbach und die angrenzenden Stadt- und Landkreise. Pro Schultag werden Schülerinnen und Schüler im freigestellten Schülerverkehr, im Rahmen der Behindertenförderung oder in sogenannten „Querverkehren“ zu Unterrichtsveranstaltungen gefahren. Die Fahrzeuge steuern dabei sowohl Schulen als auch weitere Einrichtungen im gesamten Kreisgebiet und in angrenzenden Gebietskörperschaften an. Pro Jahr werden insgesamt ca. 38.000 Fahrten durchgeführt.
Mehr zur Schülerbeförderung im Kreis Offenbach:
kvgOF-Mobilitätsberatung
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