Ein freigestellter Schüler­verkehr wird in der Regel dann notwendig, wenn die Beförderung mit der öffentlichen Linie nicht möglich ist, z. B. wenn eine körperliche, geistige oder psychische Behinderung der Schülerin/des Schülers gegeben ist.

Freigestellter Schüler­verkehr

Die kvgOF organisiert den freigestellten Schüler­verkehr für den Kreis Offenbach und die angrenzenden Stadt- und Landkreise. Pro Schultag werden Schülerinnen und Schüler im freigestellten Schüler­verkehr, im Rahmen der Behinderten­förderung oder in sogenannten „Querverkehren“ zu Unterrichts­veranstaltungen gefahren. Die Fahrzeuge steuern dabei sowohl Schulen als auch weitere Einrichtungen im gesamten Kreisgebiet und in angrenzenden Gebiets­körperschaften an. Pro Jahr werden insgesamt ca. 38.000 Fahrten durchgeführt.

Mehr zur Schüler­beförderung im Kreis Offenbach:

kvgOF-Mobilitäts­beratung

06074 69669-29

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